<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Comments on: Es geht weiter: Das SWIFT-Abkommen im Innenausschuss</title>
	<atom:link href="http://janalbrecht.eu/2010/01/28/es-geht-weiter-das-swift-abkommen-im-innenausschuss/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://janalbrecht.eu/2010/01/28/es-geht-weiter-das-swift-abkommen-im-innenausschuss/</link>
	<description>Jan Philipp Albrecht - Grüner Europaabgeordneter für Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein</description>
	<lastBuildDate>Wed, 07 Jul 2010 23:02:58 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.1</generator>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>By: Jan Albrecht</title>
		<link>http://janalbrecht.eu/2010/01/28/es-geht-weiter-das-swift-abkommen-im-innenausschuss/comment-page-1/#comment-530</link>
		<dc:creator>Jan Albrecht</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 22:44:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://janalbrecht.eu/2010/01/28/es-geht-weiter-das-swift-abkommen-im-innenausschuss/#comment-530</guid>
		<description>Das Abkommen tritt völkerrechtlich wirksam &quot;vorläufig&quot; in Kraft ab dem 1.2.

Mit der Abstimmung des EP endet das vorläufig und entweder das Abkommen tritt oder tritt nicht in Kraft, weil die Voraussetzungen durch Ratifizierung gegeben oder nicht gegeben sind.

SWIFT ist grds. gehalten, Anfragen auf Grund des vorläufig in Kraft getretenen Abkommens herauszugeben, es sei denn, es sieht darin eine Verletzung seiner Rechte (etwa Wettbewerbsverzerrung, was eher unwahrscheinlich ist, oder mittelbar die Verpflichtungen der Grundrechtecharta, was ebenso schwierig ist, und zieht vor Gericht bzw. weigert sich).

Wer es (wie etwa ich) ganz ernst meint, kann natürlich argumentieren, dass ein Abkommen mit Grundrechtsrelevanz nur nach Parlamentsentscheidung in Kraft treten kann und die Situation damit illegal ist und SWIFT einer Anfrage nicht nachkommen braucht/sollte. Darum habe ich das Unternehmen auch gebeten. Aber eigentlich muss es halt dazu eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geben, die ich zwar einfordere, die es aber nicht bis Montag geben wird...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Abkommen tritt völkerrechtlich wirksam &#8220;vorläufig&#8221; in Kraft ab dem 1.2.</p>
<p>Mit der Abstimmung des EP endet das vorläufig und entweder das Abkommen tritt oder tritt nicht in Kraft, weil die Voraussetzungen durch Ratifizierung gegeben oder nicht gegeben sind.</p>
<p>SWIFT ist grds. gehalten, Anfragen auf Grund des vorläufig in Kraft getretenen Abkommens herauszugeben, es sei denn, es sieht darin eine Verletzung seiner Rechte (etwa Wettbewerbsverzerrung, was eher unwahrscheinlich ist, oder mittelbar die Verpflichtungen der Grundrechtecharta, was ebenso schwierig ist, und zieht vor Gericht bzw. weigert sich).</p>
<p>Wer es (wie etwa ich) ganz ernst meint, kann natürlich argumentieren, dass ein Abkommen mit Grundrechtsrelevanz nur nach Parlamentsentscheidung in Kraft treten kann und die Situation damit illegal ist und SWIFT einer Anfrage nicht nachkommen braucht/sollte. Darum habe ich das Unternehmen auch gebeten. Aber eigentlich muss es halt dazu eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geben, die ich zwar einfordere, die es aber nicht bis Montag geben wird&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: GustavMahler</title>
		<link>http://janalbrecht.eu/2010/01/28/es-geht-weiter-das-swift-abkommen-im-innenausschuss/comment-page-1/#comment-529</link>
		<dc:creator>GustavMahler</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 16:01:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://janalbrecht.eu/2010/01/28/es-geht-weiter-das-swift-abkommen-im-innenausschuss/#comment-529</guid>
		<description>Aus den bisherigen diversen Berichten ergeben sich für mich Fragen:

1. Wenn die Vertragsparteien das Abkommen unterzeichnet haben, tritt es auch am 1.2.10 in Kraft. Aus dem Text kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass eine aufschiebende Bedingung &quot;EU-Parlamentsvorbehalt&quot; enthalten ist. Kann es sein, dass der Rat schlichtweg geschlafen hat, d.h. die Mitwirkung des EU-Parlaments bei Unterzeichnung vergessen hat?

2. Völkerrechtlich dürfte das Abkommen bindend sein. Die fehlende Mitwirkung des EU-Parlaments wäre somit eine reine &quot;interne&quot; Angelegenheit des Rates als Unterzeichner. Spannend aber wäre es zu wissen, ob SWIFT/Belgien die Herausgabe der Daten aufgrund der fehlenden gesetzlicher Grundlage in der EU verweigern kann.

Vielleicht hast Du ja noch etwas mehr juristische Hintergrundinformationen.

Herzliche Grüsse von

GustavMahler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus den bisherigen diversen Berichten ergeben sich für mich Fragen:</p>
<p>1. Wenn die Vertragsparteien das Abkommen unterzeichnet haben, tritt es auch am 1.2.10 in Kraft. Aus dem Text kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass eine aufschiebende Bedingung &#8220;EU-Parlamentsvorbehalt&#8221; enthalten ist. Kann es sein, dass der Rat schlichtweg geschlafen hat, d.h. die Mitwirkung des EU-Parlaments bei Unterzeichnung vergessen hat?</p>
<p>2. Völkerrechtlich dürfte das Abkommen bindend sein. Die fehlende Mitwirkung des EU-Parlaments wäre somit eine reine &#8220;interne&#8221; Angelegenheit des Rates als Unterzeichner. Spannend aber wäre es zu wissen, ob SWIFT/Belgien die Herausgabe der Daten aufgrund der fehlenden gesetzlicher Grundlage in der EU verweigern kann.</p>
<p>Vielleicht hast Du ja noch etwas mehr juristische Hintergrundinformationen.</p>
<p>Herzliche Grüsse von</p>
<p>GustavMahler</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
